Lehrgänge für Staplerfahrer
Staplerfahrer müssen nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV) D 27 - "Flurförderzeuge",
§ 7, nachweislich ausgebildet sein und von Ihnen schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen.
Wir bilden nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG) 925 "Auswahl, Ausbildung und
Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern" aus. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis und ein Zertifikat.
Der 1-tägige Prüfungstag ist nur für geübte Staplerfahrer mit Fahrpraxis geeignet. Anfänger haben den 2-Tages-Lehrgang zu besuchen, da sie sonst keine Chance auf Bestehen der Prüfung haben.